Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung eines Werbebanners

Allgemeine Geschäftsbedingungen (für die Schaltung eines Werbebanners)


§1 Gegenstand

(1) Gegenstand dieser AGB ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Anbieters.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, auf den Portalseiten www.elsen-aktuell.de und paderborn-elsen.de ein Werbebanner des Kunden aufzunehmen. Die Abtretung der Rechte aus diesem Vertrag durch den Kunden an einen Dritten, bedarf der Zustimmung des Anbieters.

(3) Der Werbebanner des Kunden wird durch ein Rotationssytem im Wechsel mit anderen Kunden zu sehen sein.

(4) Die Platzierung erfolgt im Kopfbereich / linken Seitenbereich der Internetseite.

(5) Der Werbebanner wird ab einen bestimmten Datum veröffentlicht

(6) Der Anbieter wird dafür Sorge tragen, den Werbebanner täglich 24 Stunden abrufbar zu halten ( unter Berücksichtigung §1 Abs.3).

(7) Der Werbebanner wird über einen Hyperlink mit folgender Internetseite des Kunden (Zielseite) verknüpft: Die Internetseite wird aufgerufen, wenn der Werbebanner mit einem Mausklick aktiviert wird.


§2 Technische Spezifikationen

(1) Überlassung des Werbebanners: Wenn der Kunde dem Anbieter seinen Werbebanner als Datei überlässt, so darf diese eine Größe von 30 KB nicht überschreiten. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Größe des Banners gegebenenfalls anzupassen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter den Werbebanner bis spätestens 10 Tage vor dem Starttermin gemäß § 1 Abs. 5 dieser AGB, per E- Mail an info@groebing.de oder auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen.

(3) Die Verlinkung gemäß § 1 Abs. 6 dieses Vertrages erfolgt im gleichen Browser-Fenster.


§3 Inhalt des Werbebanners

Für die inhaltliche Ausgestaltung des Werbebanners vereinbaren die Parteien:

Der Werbebanner darf nicht so ausgestaltet werden, dass eine Windows Systemmeldung vorgetäuscht wird. Der Werbebanner ist so auszugestalten, dass jegliche Irreführung über den Werbezweck des Banners ausgeschlossen wird.



§4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, die Zielseite gemäß § 1 Abs. 6 dieses Vertrages abrufbar zu halten.

(2) Sollte der Kunde Störungen bei der Verlinkung des Werbebanners mit der Zielseite gemäß § 1 Abs. 6 dieses Vertrages feststellen, so wird der Kunde den Anbieter von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung und Herstellung des Werbebanners geltendes Recht zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Sollte der Kunde nachträglich feststellen, dass der Werbebanner geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, so wird der Kunde den Anbieter hiervon unverzüglich unterrichten.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit des vertragsgegenständlichen Werbebanners und/oder der Verletzung von Rechten Dritter (§ 4 Abs. 3 dieses Vertrages) resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsverteidigungskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten, vollständig freizustellen.



§5 Entfernung/ Deaktivierung

(1) Der Anbieter ist zur sofortigen Entfernung bzw. Deaktivierung des Werbebanners berechtigt, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Werbebanner und/oder die Zielseite gemäß § 1 Abs. 6 dieses Vertrages und/oder das Umfeld der Zielseite gemäß § 1 Abs. 6 dieses Vertrages rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen den Anbieter und/oder den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen sich auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen.

(2) Dinge, die gegen das Interesse des Vereins oder des Sports, bzw. nicht mit dem Grundgedanken des Werbebanners übereinstimmen (z. B. Dialerprogramme, Würmer, Viren, Trojaner, etc.), oder Schäden verursachen können, berechtigen den Anbieter beim ersten Anschein, ohne Rückfrage, zur Deaktivierung des Werbebanners.

(3) Die durch die Absätze 1 und 2 des §5 hervorgerufene Deaktivierung verpflichten den Anbieter nicht zur Zurückzahlung der geleisteten Vergütung.

(4) Der Werbebanner unterliegt der vorhergehenden Überprüfung des Anbieters, dass er nicht gegen Moral und guten Sitten verstößt und sich mit den Zielsetzungen des Vereins nicht widerspricht, z.B. Alkoholwerbung, Nikotinwerbung, 0190-Nummern, etc.


§6 Vergütung

(1) Die Parteien vereinbaren eine halbjährliche Pauschalvergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze 2 und 3.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für das Werbebanners auf der Website eine halbjähriche Pauschalvergütung im vorraus zu zahlen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter für die Aufnahme des Werbebanners eine einmalige Pauschalvergütung von 5 EUR zu zahlen.



§7 Zahlungsmodalitäten

(1) Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung halbjährlich im voraus per Einzugsermächtigung abbuchen.



§8 Gewährleistung und Haftung

(1) Für Mängel seiner Leistungen haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Anbieter haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung Vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie die gesetzlich vorgegebene Haftung beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt. Dem Geschädigten bleibt jedoch vorbehalten einen höheren Schaden geltend zu machen, falls er ihn nachweisen kann.

(4) Die Schadensbeweißlast, sowie die Bezifferung der Schadenshöhe obliegt dem Kunden

(5) Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf maximal einem Jahresbeitrag des Kunden.


§9 Laufzeit, Kündigung

(1) Laufzeit: Der Werbebanner-Vertrag wird auf eine Laufzeit von 6 Monaten abgeschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate wenn nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

(2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) bleibt den Parteien unbenommen.

(3) Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den §§ 3 und 4 dieses Vertrages nachhaltig verletzt.


§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt Gelnhausen als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke gilt die Regelung, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer wirtschaftlichen Zwecksetzung gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

Stand 04/2008

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